Anerkennung als geprüfte Rechtswirtin!
Die vor der zuständigen Stelle erfolgreich
abgelegte Prüfung führt jetzt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter
Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“. Die entsprechende Verordnung
ist im Bundesgesetzblatt Nr. 45 Teil I vom
31.08.2001 veröffentlicht. Wichtig für alle die bereits die Prüfung
hinter sich haben. Eine Anerkennung kann nur innerhalb von 5 Jahren
erfolgen.
Christine´s Fortbildung zur Rechtswirtin beim
ReNo-Verband ist mit der mündlichen Prüfung vom 20. Oktober 2000 endlich abgeschlossen. Die
Doppelbelastung Beruf und Fortbildung ist nach drei Jahren vorbei. Und dann
noch mit einem super Ergebnis! Schöner Lohn für viel Mühe.
Die Fortbildung ist gedacht für
Rechtsanwaltfachangestellte, die sich qualifizieren wollen. Neben der
Vertiefung einiger Arbeitsbereiche kommen neue Sachgebiete hinzu.
Interessant ist der Bereich des Büromanagement, bei dem alle wichtigen
Bereiche wie Personalführung, Personal- und Sacheinsatz, usw. vermittelt
werden. Damit ist man qualifiziert, um ein Anwaltsbüro zu organisieren, und
sogar einige Bereiche für die Anwälte wahrzunehmen. Zu denken ist hier
z.B. an die Abwicklung von Verkehrsunfällen o.ä..
Einzelheiten wird Christine mit ihrer
Freundin und Kollegin, der wir hiermit auch noch einmal zu ihrem ebenfalls
super Ergebnis gratulieren,
hoffentlich bald ergänzen.