Rechtswirtin
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   Anerkennung als geprüfte Rechtswirtin!

Die vor der zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung führt jetzt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“. Die entsprechende Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 45 Teil I vom 31.08.2001 veröffentlicht. Wichtig für alle die bereits die Prüfung hinter sich haben. Eine Anerkennung kann nur innerhalb von 5 Jahren erfolgen.

Christine´s Fortbildung zur Rechtswirtin beim ReNo-Verband ist mit der mündlichen Prüfung vom 20. Oktober 2000 endlich abgeschlossen. Die Doppelbelastung Beruf und Fortbildung ist nach drei Jahren vorbei. Und dann noch mit einem super Ergebnis! Schöner Lohn für viel Mühe.

Die Fortbildung ist gedacht für Rechtsanwaltfachangestellte, die sich qualifizieren wollen. Neben der Vertiefung einiger Arbeitsbereiche kommen neue Sachgebiete hinzu. Interessant ist der Bereich des Büromanagement, bei dem alle wichtigen Bereiche wie Personalführung, Personal- und Sacheinsatz, usw. vermittelt werden. Damit ist man qualifiziert, um ein Anwaltsbüro zu organisieren, und sogar einige Bereiche für die Anwälte wahrzunehmen. Zu denken ist hier z.B. an die Abwicklung von Verkehrsunfällen o.ä..

Einzelheiten wird Christine mit ihrer Freundin und Kollegin, der wir hiermit auch noch einmal zu ihrem ebenfalls super Ergebnis gratulieren, hoffentlich bald ergänzen.