Pruefung
Home Privates Urlaube Service Recht

 

Nach oben

 

Schriftliches:

Das Schriftliche, also die Klausuren, werden jeweils während der Präsenzphasen geschrieben, also nicht alle auf einmal. Den Inhalt könnt Ihr jetzt wohl der neuen Verordnung entnehmen. Letztlich handelt es sich um Arbeiten, die den Hausarbeiten vergleichbar sind. Siehe dazu auch die veröffentliche Musterhausarbeit nebst Lösung.

 

Mündliches:

Es wurden in unserer Gruppe insgesamt 5 Personen geprüft. Bei uns wurden folgende Themen geprüft:

 

Allgemeine Tipps zur Prüfung:

Niemals den Fall an einen anderen verweisen, wenn man nicht sofort eine Antwort weiß oder "ein Brett vor dem Kopf" hat (Ein Prüfling bekam dafür noch die Note 5, obwohl lt. Prüfer eigentlich eine 6 hätte gegeben werden müssen.). Also nur nicht aufgeben, die Prüfer helfen auch.

Meldet Euch auf jeden Fall, wenn Ihr die Antwort wißt (Einsatz wird belohnt.).

Wir hatten das Gefühl, dass in der Prüfung diejenigen verstärkt geprüft wurden, die zwischen 2 Noten standen, sehr schlecht in ihrer schriftlichen Prüfung abgeschnitten hatten oder wenn man mit der mündlichen Prüfung seine Gesamtnote verbessern wollte. In dem Vorgespräch mit dem Prüfer sollte man durchaus ansprechen, welches Ziel man sich selbst gesetzt hat.

 

BGB:

Der RA hat uns folgenden Fall (soweit wir uns erinnern konnten) gestellt:

Ein Getränkelieferant hat jede Woche 2 Kisten Bier an seinen Kunden geliefert. In dieser Woche hat der Lieferant die 2 Kisten durch einen Gehilfen ausliefern lassen. Da der Kunde leider nicht zu Hause war, hat der Gehilfe die 2 Kisten Bier einfach auf dem Grundstück des Kunden abgestellt. Als der Kunde dann die Rechnung von dem Lieferanten bekommen hat, wandte sich der Kunde an diesen und teilte ihm mit, daß er keine Kisten erhalten haben.

Kann der Lieferant von seinem Kunden die Ausgleichung der Rechnung verlangen?

Was ergibt sich hinsichtlich des Gehilfen?

Leider können wir dazu keine Lösung nennen, weil unsere Gruppe keine entsprechende Antwort erarbeiten konnte. Der RA hat über Zwischenfragen versucht, uns auf den richtigen Weg zu bringen und sich ein Bild über unseren Wissenstand zu machen. Den Fall hat der RA irgendwann dann abgebrochen und nicht weiter geprüft.

Von Wolfgang aber ein Tipp: Letztendlich geht es wohl darum, ob der Getränkelieferant seine Leistungspflicht, die Bierlieferung, erbracht hat, also um den Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr auf den Käufer und im Zusammenhang damit um die Abgrenzung zwischen Schick- und Bringschulden (ohne Gewähr).

nach oben

 

BRAGO:

Die Rechtswirtin hat uns kleine Fälle gestellt, zu denen wir die angefallenen Gebühren nennen mußten. Des weiteren wurde folgende Punkte gefragt:

- Erstattungsfähigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren (z. B. Privatgutachten, Geb. gem. § 52 BRAGO, fiktive Kosten etc.)

- Abfragen der Paragraphen der Kostenfestsetzungsverfahren im Verwaltungs-, Arbeitsgerichtsverfahren § 12 a ArbGG, etc.

- Fragen zu Verzug gem. § 288 BGB (30 Tg. nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung), z. B. Der Mdt. bittet Sie, seinen Kunden aufzufordern, seine Rechnung auszugleichen. Es wurde keine Mahnung vom Mdt. versandt. Muß der Kunde nunmehr auch unsere RA-Kosten tragen?

- Unterschied zwischen § 38 I und § 38 II BRAGO

- Wann liegt EINE Angelegenheit vor? (§ 13 II, V BRAGO)

- Vergleichsgebühr (10/10 und/oder 15/10) bei rechtshängigen und nichtrechtshängigen Ansprüchen und die Differenzprozeßgebühr gem. § 32 II BRAGO

 

-> Wenn man in BRAGO fit ist, ist diese Prüfung kein Problem.

nach oben

 

Zwangsvollstreckung:

Wir haben einen schriftlichen Fall erhalten und mussten den genauso lösen wie in unserer schriftlichen Prüfung bzw. es wurden uns zu diesem Fall bestimmte Fragen gestellt, z. B. ZV-Voraussetzung (vollstreckungsfähiger Inhalt), Zustellung, besondere ZV-Voraussetzungen (Wartefristen bei Urkunden etc.)

Wenn man mit den Fällen in den Präsenzphasen und in den Hausarbeiten zurecht gekommen ist, hatte man mit diesem Teil der Prüfung auch eigentlich kein Problem.

nach oben

 

VIEL GLÜCK !!!!