Aktuelle Informationen für Studenten
und Referendare
Hier sollen nun regelmäßig einige aktuelle Informationen
veröffentlicht werden, die für Jurastudenten und Referendare interessant bzw.
für das Examen wichtig sein könnten:
Examensregelung, 10.09.2001:
LJPA, Naumburg 09.05.2001
Die PräsidentInnen der Landesjustizprüfungsämter
haben m Mai 2001 folgendes Verfahren hinsichtlich des "neuen"
Schuldrechts angekündigt: Innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des
Gesetzes werden im schriftlichen Teil des 1. und 2. Staatsexamens keine
Kenntnisse des neuen Rechts erwartet . Eine Verlängerung dieser Frist wird je
nach genauem Umfang der Neuerungen nicht ausgeschlossen. In der mündlichen Prüfung
können jedoch die Grundlagen des "neuen" Schuldrechts geprüft
werden.
BVerwG, 26.07.2001:
BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2001 -- 6 C 8 -
11.00
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat
festgestellt, dass Studiengebühren für Langzeitstudenten verfassungsgemäß
sind. In der Pressemitteilung
gibt es nähere Informationen.
BVerfG, 23.07.2001:
BVerfG, Urteil v. 18.07.2001 -- 1 BvQ 23/01
u. 1 BvQ 26/01
"Homoehe": Das BVerfG hat die
Anträge der Bayrischen und Sächsischen Staatsregierungen auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung dahin zu erlassen, dass das Gesetz zur Beendigung der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften bis zur Entscheidung über
die Normenkontrollanträge der Antragstellerinnen nicht in Kraft tritt bzw.
außer Vollzug gesetzt wird.
Hier das vollständige Urteil
des Bundesverfassungsgerichts mit der abweichenden Meinung dreier Richter!
BGB, 20.07.2001:
BGH, Urteil v. 13.06.2001 -- XII ZR
343/99
Der BGH hat die Grundsätze der Berechnung
nachehelichen Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten, der in der Ehe die
Haushaltsführung gemacht hatte und nach der Ehe erwerbstätig wird.
Die Pressemitteilung
gibt einen Überblick!
PolG, 20.06.2001:
VG Hamburg, Urteil v. 29.9.2000 -- 3 VG
268/2000
In der nicht rechtskräftigen Entscheidung
hat das Verwaltungsgericht Hamburg das Abschleppen eines verbotswidrig
geparkten Pkw dann für unverhältnismäßig angesehen, wenn der Fahrer im
Auto einen Zettel mit dem Hinweis, "Komme bei Anruf sofort" und
seiner Handynummer hinterlassen habe. In diesem Fall wären
Nachforschungsmaßnahmen nicht wegen ungewisser Erfolgsaussicht und nicht
abzusehender Verzögerung beim Entfernen des Pkw verzichtbar gewesen.
VwVfG, 07.05.2001:
BVerwG, Urteil v. 24.01.2001 -- 8 C 8/00 (München)
1. Wird eine mit einem begünstigenden Verwaltungsakt verbundene Auflage
nicht erfüllt, beginnt die Frist für dessen Widerruf erst zu laufen, wenn
die Behörde den Auflagenverstoß erkannt hat und ihr die weiteren für die
Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
2. Dient eine Anhörung des Betroffenen der Ermittlung weiterer
entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Frist erst danach zu laufen.
3. Maßgebend ist die Kenntnis des für die entscheidung über die
Rücknahme oder den Widerruf zuständigen Amtswalters. Die Kenntnis eines
einzelne fachfragen begutachtenden Mitarbeiters derselben oder einer anderen
Behörde genügt nicht.
4. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist keine revisible
Rechtsnorm. (Quelle: NJW 2001, 1440)
StGB, 07.03.2001:
BGH, Beschluss v. 8.11.2000 -- 5 StR 433/00 (LG Berlin)
Verfügt ein Kontoinhaber über Guthaben, die aus bankinternen
Fehlbuchungen entstanden sind, macht er sich nur dann strafbar, wenn ihn eine
besondere vertragliche Aufklärungspflicht trifft. Dies ist beim
Girovertragsverhältnis regelmäßig nicht der Fall.
Hier der gesamte
Beschluss!
BGB, 02.02.2001:
BGH Urteil v.
29. Januar 2001 - II ZR 331/00
Hier die vollständige Pressemitteilung
des BGH.
ZPO, 26.01.2001:
BGH Urteil v. 17.10.2000 - XI ZR 312/99 (München)
1. Die Zustellung eines Mahnbescheides, mit dem mehrere Forderungen geltend
gemacht werden, hat nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn die
Forderungen hinreichend individualisiert worden sind.
2. Ein rechtsfehlerhaft erlassener, nicht individualisierter Mahnbescheid
unterbricht die Verjährung auch dann nicht, wenn die
Individualisierung nach Ablauf der Verjährung im anschließenden
Streitverfahren nachgeholt wird. (Quelle: NJW 2001, 305)
ZPO, 12.12.2000:
Die Justizreform -Zivilprozess ist vom zuständigen
Unterausschuss des Bundesrates abgelehnt worden. Damit wird sich die Umsetzung
bestimmt verzögern. Gerade Referendaren/Innen, die ihre erste Station hinter
sich haben oder sich gerade in dieser befinden, werden vermutlich von einer
völlig anderen ZPO vor dem Examen verschont bleiben. Jurastudenten, bei denen
das Examen in greifbare Nähe kommt, werden erst im Referendariat
"umlernen" müssen. (Quelle: Anwalt Das Magazin 3/2000)