Der Ablauf des Referendariats sieht so aus:
| 1 |
6 Monate Zivilrechtsstation |
| 2 |
3 Monate Strafrechtsstation |
| 3 |
4 Monate Verwaltungsstation |
| 4 |
3 Monate Pflichtwahlstation |
| 5 |
3 Monate Rechtsanwaltsstation |
| 6 |
20. Monat Examensklausuren |
| 7 |
4 Monate Wahlstation |
| 8 |
26. Monat mündliche
Prüfung |
Während der einzelnen Ausbildungsabschnitte finden AG´s
statt, in denen die prozessualen Grundlagen der jeweiligen Bereiche
vorgestellt werden. In der Pflichtwahlstation fangen die sog. F-AG´s
(F=Fortgeschrittenen) statt, die dann nicht nur einmal, sondern mehrmals
stattfinden. Während der Rechtsanwaltsstation gibt es eine 2
1/2-monatige Klausuren-AG bis zu den Examensklausuren.
Als übersichtliche Information kann man auf das Heft
"Studium und Referendariat" von Alpmann Schmidt zurückgreifen.